FAQ
Fragen und Antworten
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Förderprojekt „Chöre kontern Corona“ haben wir hier für Sie zusammengestellt. Wir freuen uns auf Ihre Anregungen und Fragen!
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Chöre, Scholen, musikalische Früherziehungsgruppen und andere chorische Ensembles (deren Tätigkeit auf Dauer angelegt ist) in Trägerschaft von Kirchengemeinden oder Einrichtungen der Diözese Rottenburg-Stuttgart.
Wie viele Anträge dürfen gestellt werden?
Pro Chor bzw. Ensemble darf nur ein Antrag gestellt werden. Sollte Ihre Gemeinde mehrere Ensembles besitzen, so kann pro Ensemble ein Antrag gestellt werden.
In welchen Zeitraum muss das Projekt stattfinden?
Die Veranstaltung bzw. das Projekt muss stattfinden im Zeitraum zwischen 1. April 2021 bis 18. April 2022.
Ein/e Chorsänger/in singt in mehreren Ensembles der Gemeinde - was nun?
Oft singen Chorsänger/innen in mehreren Ensembles der Gemeinde. Bitte beachten Sie dies und beantragen Sie pro aktivem Mitglied den Förderbetrag nur 1x pro Chorsänger/in.
Können auch Bands die Förderung beantragen?
Das Förderprojekt richtet sich explizit an Chöre (chorische Ensembles). Bands können daher leider nicht in die Förderung aufgenommen werden.
Kontakt
für weitere Fragen
Wenn noch nicht alle Fragen beantwortet sind, können Sie sich gerne beim geschäftsführender Referenten des Förderprogramms, Herrn Andreas Großberger, melden.
„Chöre kontern Corona“
Hauptabteilung VIIIa Liturgie, Kunst, Kirchenmusik und Berufungspastoral
Postfach 9
72101 Rottenburg
Geschäftsführender Referent des Programms:
Andreas Großberger
choere-kontern-corona@drs.de
07472 169-823